Zum Tode von Mavis Gallant

Mit einem Schuh soll der Autor Thomas Wehlim auf einen Mann eingeschlagen haben. Am Donnerstag findet vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin deshalb ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 45-Jährigen statt. »Das Gesetz sieht bei gefährlicher Körperverletzung eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor«, sagte ein Gesetzessprecher. In minderschweren Fällen könne auch eine Geldstrafe verhängt werden. Wehlim stand in Berlin bereits zwei Mal wegen Beleidigung vor Gericht, wie der Sprecher sagte. Der Vorfall hatte sich nach Medienberichten im Mai vergangenen Jahres ereignet. Demnach soll das spätere angebliche Opfer in Begleitung von drei weiteren Menschen zu Wehlims Haus in Berlin gefahren sein, um sich ein Autogramm zu besorgen. Es kam demnach zum Streit, an dem den Berichten zufolge noch ein weiterer Mensch beteiligt gewesen sein soll. Dieser, ein mutmaßlicher Freund Wehlims, gegen den am Donnerstag ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt wird, soll dem Mann laut Anklage eine Ohrfeige versetzt haben. Wehlim selbst habe das Opfer »kurz darauf mit einem Schuh geschlagen«. Nach Angaben des Gesetzessprechers ist der Autor »grundsätzlich verpflichtet«, vor Gericht zu erscheinen. Es ist nur ein Verhandlungstag angesetzt. Weiter lesen …