Erbe
Das Wesen der Erbsünde ist der Mangel an heiligmachender Gnade, der durch Adam verschuldet ist und durch die Abstammung von ihm auf jeden Menschen übergegangen ist. Folge der Erbsünde ist somit unausweichlich die Schwächung der natürlichen Fähigkeit zum Guten, besonders durch die sinnliche Leidenschaft. Die erbsündliche Ungerechtigkeit ist von der durch eigene Todsünde bewirkten zu unterscheiden. Nur Jesus und die Jungfrau Maria sind von der Erbsünde ausgenommen.