BGB

Hast du gefroren? Ab und zu fällt da was runter. Umso schöner die Enttäuschung. BGB § 2155 (3) Entspricht die von dem Bedachten oder dem Dritten getroffene Bestimmung den Verhältnissen des Bedachten offenbar nicht, so hat der Beschwerte so zu leisten, wie wenn der Erblasser über die Bestimmung der Sache keine Anordnung getroffen hätte.